Kann man über die festgelegten Gelder vorzeitig verfügen?

Rechtlich sind die Kreditinstitute hierzu nicht verpflichtet.

Sprechen Sie aber mit Ihrer Bank über eventuelle Möglichkeiten einer vorzeitigen Verfügung. Vorstellbar wäre z.B. die Inanspruchnahme eines Kredites in Höhe des benötigten Betrages zu Sonderkonditionen, für den das Guthaben auf dem Termingeldkonto als Sicherheit dient oder die Änderung der Verzinsung der Festgeldanlage entsprechend einer Sichteinlage.